Immobilienübersicht
Insgesamt wurden 14 Immobilien gefunden.
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Wie hoch sind die Kaufnebenkosten und was ist darin enthalten?
Zu den Kaufnebenkosten bei einem Immobilienkauf zählen die Grunderwerbsteuer (5 % des Kaufpreises bei uns in Niedersachsen), Notar- und Grundbuchkosten (0,5 % des Kaufpreises).
Die Provision beträgt in der Regel 7,14 % des Kaufpreises und wird jeweils zur Hälfte (3,57 %) von Käufer und Verkäufer gezahlt.
Mögliche Sanierungskosten sollten ebenfalls einkalkuliert werden.
Wie lange dauert die Vermarktung meiner Immobilie?
Ganz unterschiedlich, durchschnittlich spricht man von zwei bis zwölf Monaten. Diese Zeitspanne ist aber sehr abhängig von verschiedenen Aspekten, wie die Lage, Immobilientyp und der aktuellen Marktsituation.
Neue Provisionsregelung, was bedeutet sie für Verkäufer und Käufer?
Seit dem 23.12.2020 teilen sich Käufer und Verkäufer in Niedersachsen die Provision zu gleichen Teilen. Die neue Regelung gilt für den klassischen Wohnimmobilienverkauf mit Privatpersonen als Käufer.
Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen, wie zum Beispiel der Verkauf eines Grundstücks (mit oder ohne Altbestand) an Bauträger. Dieser fällt nicht unter die neue Provisionsregelung, da gewerbliche Käufer keine „Verbraucher“ sind. Ebenso wenig ist das neue Gesetz beim Verkauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses oder leeren Baugrundstücks anzuwenden, egal ob an einen gewerblichen oder privaten Käufer, da diese Objekte nicht in die Kategorien „Wohnung oder Einfamilienhaus“ fallen.
Wer trägt die Notarkosten?
Die Notarkosten werden vom Käufer der Immobilie getragen und belaufen sich auf 1,0 % des Kaufpreises (gemäß der im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben Gebührensätze).
Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt?
Es gibt verschiedene Verfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Häufig wird mit dem Sachwertverfahren und dem Vergleichswertverfahren gearbeitet.
Bei dem Sachwertverfahren wird der Gebäudesachwert= Herstellungskosten der Immobilie ermittelt und die Altersminderung abgezogen. Für die Berechnung des Bodenwerts kommt das Vergleichswertverfahren zum Einsatz. Zur Bewertung des Bodens können die Bodenrichtwerte des jeweiligen Ortes herangezogen werden.
Bei dem Vergleichswertverfahren basiert der Wert wesentlich auf den Kaufpreisen anderer Immobilien und Grundstücke in der Gegend mit ähnlichen Eigenschaften. Damit orientiert sich der Vergleichswert stark am Verkehrswert.
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